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Lernerfolgskontrolle – Fluch oder Segen?
von Helga Hilke | 25. Februar 2010
Oft höre ich unsere Kursteilnehmer aufzählen: Morgen schreiben wir eine Arbeit im Fach X, am Dienstag eine Arbeit im Fach Y und am Freitag eine Arbeit im Fach Z. Egal ob in Umschulungen oder bei Maßnahmen, die ein Jahr, einige Monate oder einige Wochen dauern – überall werden zur Einschätzung des Leistungsstandes und zur Sicherung eines aussagefähigen individuellen Abschlussnachweises die Leistungen bewertet. So sagt es die Bewertungsrichtlinie der Comhard GmbH.
Fluch
Um ein sehr gut, gut oder befriedigend in einem Fach zu erhalten, muss man im Unterricht nicht nur aufpassen, man muss auch aktiv mitwirken. Zudem ist der Unterrichtsstoff zu Hause aufzubereiten und regelmäßig zu wiederholen. Dies ist zeitaufwändig, erfordert einen starken Willen und Kraft. Wohl deshalb ist eine angekündigte Lernerfolgskontrolle für manche ein Fluch. Wir beobachten, dass an einem Tag, an dem ein Leistungstest erfolgt, mehr Leute erkrankt sind als an anderen Tagen. Einige fehlen auch unentschuldigt.
Segen
Wenn keine Lernerfolgsmessungen stattfinden, fehlt den Teilnehmenden ein Bezugspunkt, an dem sie sich in ihrem Leistungsvermögen realistisch einschätzen können. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Menschen häufig zur Überschätzung der eigenen Leistung neigen. Die Selbsteinschätzung stimmt also oft nicht mit der objektiven Lernerfolgskontrolle überein. Die Lernerfolgskontrolle ist demzufolge eine gute Möglichkeit, zu erkennen, ob das Bildungsziel erreicht werden kann. Insofern ist sie ein Segen. Jemand, der viele gute Noten erhält, wird sicher auch die Abschlussprüfung bestehen. Bei vielen schlechten Noten ist dies nicht gewährleistet.
Fazit
Um eine objektive Einschätzung der eigenen Leistung vornehmen zu können, bieten wir allen entschuldigt Fehlenden die Chance, innerhalb von vier Wochen den Leistungstest nachzuholen. Für diejenigen, die eine Abschlussprüfung vor der IHK oder einer anderen Kammer ablegen, wird das Nachholen des Leistungstests jedoch zur Pflicht. Diejenigen, die häufig fehlen, werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn sie nachweisen, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgearbeitet wurde. Deshalb wird es als Desinteresse gewertet, wenn jemand mehrfach an Leistungstests nicht teilnimmt. Derartiges Desinteresse führt – gekoppelt mit einer hohen Fehlquote – zum Abbruch der Bildungsmaßnahme. Dies betrifft jedoch nur wenige Teilnehmer. Alle anderen bereiten sich fleißig auf die Lernerfolgskontrollen vor. Sie überwinden quasi den Fluch, um nach dem Leistungstest feststellen zu können, dass sie gut abgeschnitten haben.
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